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BGH, 02.05.1985 - 4 StR 103/85 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gutachten - Tatsächliche Grundlage - Sachverständiger - Beweismittel - Kratzwunden - Arzt - Beweisantrag - Freibeweis - Sachdienliche Erkenntnisse - Anknüpfungstatsachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Papierfundstellen
- MDR 1985, 796
- NStZ 1985, 494
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60
Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter …
Auszug aus BGH, 02.05.1985 - 4 StR 103/85
Zu 1. ebenso BGHSt 14, 339 = MDR 1960, 863 = NJW 1960, 1582.
- BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89
Voraussetzungen für die völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Möglichkeit …
Mit dieser Begründung verkennt das Landgericht, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Beweismittel nur dann als völlig ungeeignet im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO angesehen werden kann, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH Urteil vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75; BGH StV 1983 S. 318; BGH StV 1984 S. 231 ff.; BGH NStZ 1984 S. 564; BGH Urteil vom 5. Juni 1985 - 2 StR 167/85 bei Dallinger MDR 1985 S. 796; BGH NStZ 1985 S. 562; BGHSt 14, 339, 342).